Der Sozialfond wurde von der Vollversammlung der UOG NÖ am 29 10 2015 einstimmig beschlossen und soll ein wesentlicher Teil als soziale Einrichtung der UOG NÖ sein.
Dieser Sozialfond ist ein Teil der UOG NÖ und wird gemeinsam mit den Zweigvereinen geführt. Die Zweigvereine tragen in Zukunft zur Führung und Verwaltung einen wesentlichen Teil dazu bei. In den weiteren Punkten werden die organisatorischen Maßnahmen festgehalten.
Zweck:
Der Sozialfond soll ausschließlich zur Unterstützung von UOG Mitglieder dienen, welche durch einen Unfall, schwerer Krankheit oder unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Es ist dazu vom Betroffenen ein schriftlicher Antrag an den Obmann des Zweigvereines zu richten. Diese soziale Einrichtung entspricht den Grundgedanken des Vereines, wie sie auch in den Statuten der UOG NÖ im § 2 verankert ist.