Partner des Bundesheeres

 

UOG NÖ  mit  Militärkommando NÖ

 

Partner des Bundesheeres

 

 

 

Das BMLV hat im Zusammenhang mit den Partnerschaften zwischen zivilen Einrichtungen und den wehrpolitisch relevanten Vereinen, zu dem auch die UOG gehörte, die Durchführung neu geregelt.  

 

Diese neue Regelung führt auch zu mehr Transparenz und Rechtsklarheit.

 

Der bisherige Erlass „Zusammenarbeit des BMLV mit wehrpolitischen Vereinen“ (GZ 3.730/01-03/00 vom 03 01 2000) wurde im Dezember 2020 außer Kraft gesetzt.

 

 

 

Beide Formen der Kooperationen sind nun unter der Bezeichnung

 

“Partner des Bundesheeres“

 

zusammengefasst und neu definiert.

 

 

 

Der Sinn der wehrpolitischen relevanten Zusammenarbeit hat sich in seiner Kernaufgabe nicht geändert und soll im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen, Verständnis für einander zu fördern und sich gegenseitig in einer rechtlich unverbindlichen Weise auszutauschen. So soll auf diesem Wege der Sinn und Zweck der militärischen Landesverteidigung im Rahmen der „Umfassenden Landesverteidigung“ in der Öffentlichkeit verankert werden.

 

 

 

Auszeichnung „Partner des Bundeheeres“. Der Bundesminister für Landesverteidigung kann juristischen Personen die Auszeichnung „Partner des Bundeheeres“ per Urkunde verleihen. Die Auszeichnung darf aber nur unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen verliehen werden, das sind:

 

·        außergewöhnliche Leistungen

 

·        wehrpolitische Öffentlichkeitsarbeit, *Verdienste um die militärische Landesverteidigung,

 

·        der Österreichischen Rechtsordnung unterliegen,

 

·        in Österreich niedergelassen oder eingetragen,

 

 

 

Als Partner des Bundesheeres kommen folgende juristische Personen in Frage:

 

  • Personenvereinigungen des Privatrechtes (Vereine, Unternehmen, Gesellschaften)

 

  • Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften des öffent. Rechtes (Gemeinde, Länder)
  • Träger von Religionsgemeinschaften,

 

  • Bedarfsträger des Informationswesen (Schulen, Uni`s)

 

 

 

Ziel ist es, durch gemeinsame Aktivitäten mit dem „Partner des Bundesheeres“ im Rahmen der gesamten Wehrpolitik zu stärken und dabei einen konstanten Informations- Erfahrungsaustausch zu pflegen.

 

 

 

Zuständigkeit bedeutet die Zuordnung eines bereits ausgezeichneten „Partner des Bundesheeres“ oder Anwärters zu einem Verband oder einer zivilen Einrichtung des Bundesheeres.

 

Die Zuständigkeit wird in verschiedene Ebenen geteilt:

 

·        militärische Pendants sind grundsätzlich Verbände oder vergleichbare zivile Dienststelle (Verband in der Garnison z.B. PiB3, AA3, JgB 12)

 

  •  territoriale Ebene (MilKdo) unterstützt das milit. Pendants bei der Bewerbung, verschiedenen Anträgen, Zusammenfassung der jährl. Tätigkeitsberichte,

 

  • operativ-führungsverantwortliche Ebene (Kdo SK) zuständig für die operative, aktive, engagierte Umsetzung des Erlasses, Fachdienstaufsicht,  Quantifizierung von Aktivitäten,

 

  • operativ- fachdienstliche Ebene qualitative Überprüfung/Begleitung und Controlling,

 

  • strategische Ebene BMLV ist die letztinstanzliche Anordnungs- Entscheidungskompetenz.

 

Bewerbung um die Auszeichnung, Einleitung des Prüfverfahrens

 

Besteht bereits ein militärischer Pendant ist die Bewerbung über diesen einzubringen, mit diesem ist ein Protokoll zu erstellen worin die gegenseitigen Vereinbarungen und die Unterstützung festgehalten werden.

 

Fehlt jedoch ein militärischer Pendant, so ist die Bewerbung über die Territoriale Ebene – Militärkommando vorzulegen.

 

Danach beginnt das Prüfverfahren und der Beobachtungszeitraum von einem Jahr.

 

Für Vereine und Partner welche schon bisher die oben geforderten Aufgabenerfüllt haben entfällt der Beobachtungszeitraum.

 

Bis zur Auszeichnung erhält der Kandidat eine Bestätigung um bereit seine Aktivitäten umsetzen zu können.

 

 

 

Wechselseitige Leistungen

 

Unter Einhaltung der jeweiligen gültigen Erlässe kann durch das Bundesheer nach Maßgabe der Kapazität und Beachtung sämtlicher Korruptionstatbestände und Einhaltung des Verhaltenskodex des BMLV Unterstützung gewährt werden. Die Leistungen sind im Leistungsprotokoll aufgelistet. Darüber hinaus ist es möglich gegen Entrichtung des vorgesehen Kostenersatz Verpflegung, Unterkunft u.s.w. zu beantragen.

 

 

 

Jahresbericht

 

Das militärische Pendant erstellt gemeinsam mit dem Partner mit Stichtag 31.12. einen Jahresbericht über alle durchgeführten Aktivitäten laut bisherigen Muster und legt es dem territorialen MilKdo vor.

 

Partner welche trotz Aufforderung den Jahresbericht nicht vorlegen verlieren die Auszeichnung.

 

 

 

Für Vereine welche schon lange als wehrpolitisch relevante Vereine beim BMLV geführt wurden und die o.a. Bedingungen bis heute erfüllt haben treten kaum Änderungen ein. Einzig der Antrag zum „Partner des Bundesheeres“ muss gestellt werden, jeder bekommt einen militärischen Pendants damit ist konkret die Zuständigkeit gegeben.  Mit der gegenseitigen schriftliche Vereinbarungen über die Aktivitäten und Unterstützung und der Auszeichnung erhält das Ganze einen offiziellen Charakter.

 

nr_101_partner_des_bundesheeres.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB
                                            Partner der UOG/NÖ
Partner der UOG/NÖ
Besucherzaehler

1967  bis  2023

2022


Neu: Bildungsanzeiger online

https://kurse.bundesheer.at 

Zeitschrift Miliz Info

Lehrlinge 2024

Heer der Lüfte

die Luftstreitkräfte

Militär-

Links

 

ÖUOG

UOG - Wien

 

 CISOR

 

(Europäische Unteroffiziersvereinigung)

     HUAK