Informationsseite für Milizsoldaten
In den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten aktuellsten Informationen und Berichte über die Miliz, ihr System, Ausbildung und Einätze.
www.bundesheer.at/miliz/milizinfo
Anzug gem. DVBH „Anzugsordnung“
Bis 08:00 Uhr: Eintreffen im Institut 3
08:30 – 09:15 Uhr: Vorüben des Festakts am Campus der Towarek-Schulkaserne
09:40 – 09:55 Uhr: Aufstellung zum Jahrgangsfoto
10:00 Uhr: Jahrgangsfoto im Bereich des Osteingangs Objekt 1
10:00 – 10:10 Uhr: Formierung und Marsch zum Hauptplatz
10:55 Uhr: Aufstellung abgeschlossen und Übernahme der Insignien
11:00 Uhr: Beginn Festakt
12:30 Uhr: voraussichtliches Ende der Veranstaltung
Miliz Service Center
Die Mitarbeiter des Miliz Service Centers erreichen Sie:
Per Telefon:
• Miliz Service Telefon: +4350201991670
• Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr
Per E-Mail:
•
E-Mail: [email protected]
• Erreichbarkeit Montag bis Sonntag
Formulare & Anträge
Freiwilligenmeldungen zu Funktionsdiensten sowie Übungen, Antrag auf Einkommensentgang und weitere Formulare finden Sie gesammelt unter bundesheer.at
Im BMLV Citizenportal können Sie mittels Handy-Signatur oder ID Austria Ihre persönlichen Daten, Bankverbindung sowie Ihre Wohnadresse aktualisieren.
Finanzielle Ansprüche von Milizsoldaten
Die finanziellen Ansprüche von
Milizsoldaten, die einen Präsenzdienst leisten, sind im Heeresgebührengesetz 2001 geregelt. Die Abrechnung dieser Geldleistungen erfolgt durch das Heerespersonalamt im Zuge der bargeldlosen
Präsenz- und Ausbildungsdienst Abrechnung.
Für die Dauer eines Präsenzdienstes gebühren Ihnen als Milizsoldat in jedem Fall:
und zusätzlich bei Zutreffen der Voraussetzungen:
Finanzielle Ansprüche selbst berechnen
Mit dem hpa-Milizgebührenrechner können Sie Ihre voraussichtlichen finanziellen Ansprüche für die Dauer eines Präsenzdienstes selbst errechnen. Das aufgrund Ihrer Angaben zum Präsenzdienst ermittelte Ergebnis dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Bezugsbestätigung geeignet. Dabei werden alle Ansprüche, die ohne einen Antrag gebühren, berücksichtigt. Über eine die Pauschalentschädigung übersteigende Entschädigung des Einkommensentgang ist nach Ihrem Antrag durch das Heerespersonalamt mit Bescheid abzusprechen.
https://www.bmlv.gv.at/miliz/gebuehren/gebuehr.shtml