Datenschutzerklärung

 

 

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert welche personenbezogenen Daten veröffentlicht werden dürfen und was nicht mehr erlaubt ist und wie sie zu verarbeiten sind.

 

Für die UOG NÖ hat der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität.
Gemäß dem Artikel 13 (Informationspflicht) wird Ihnen in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten folgendes mitgeteilt:

 

 1)    Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Präsident der UOG NÖ, Fliegerhorst Brumowski, StbsAbt/FlFlATS,3425 Langenlebarn

 

2)    Zweck der Datenanwendung:

Welche personenbezogenen Daten die UOG NÖ erheben darf, regelt die Vereinssatzung. Allerdings sind Vereine in der Pflicht, nur solche personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, die zur Mitgliederbetreuung sowie -verwaltung und zum Verfolgen des Vereinsziels notwendig sind.

 

            Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname und Zuname, Titel oder Dgrd, Geburtsdatum, Wohn/Firmenadresse
  • Telefonnummer und email Adresse, Mitgliedsnummer, Eintritt – Austrittsdatum
  • Mitgliederkategorie, z. B. ordentliches/außerordentliches/unterstützendes Mitglied, Ehrenmitglied usw.,
  • Auszeichnungen und Ehrungen,
  • Vereinszweckrelevante Aktivitäten, insb. Teilnahme an Veranstaltungen/Wettkämpfen
  • die von Ihnen im Rahmen einer Kontaktaufnahme bekanntgegebene E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht werden von uns ausschließlich für den Zweck der Anfragenbearbeitung verwendet.

„Gemäß DSGVO bedarf es für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten eine eindeutige Einwilligungserklärung des Mitglieds. Diese Zustimmung liegt bei der UOG NÖ bzw. bei den Zweigvereinen der UOG NÖ auf.

 

3)    Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:

  •  Vereinsbehörde,
  • Mitgliederverwaltung UOG NÖ und ZV für die Erstellung der Mitgliedsausweise, sowie zur Evidenz der Orden und Ehrenzeichen
  • Veröffentlichung und Bekanntmachungen über die Website, und Vereinszeitung
  • Österreichische Unteroffiziersgesellschaft Dachverband)
  • andere Organisationen und Vereine bei Teilnahme an deren Veranstaltung

 4)    Speicherdauer personenbezogener Daten:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft und Ablauf der für die UOG NÖ geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweismittel benötigt werden.

 

5)    Betroffenenrechte: Sie haben folgende Rechte betreffend Ihre personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Löschung, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht haben Sie das  Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird,
  • Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörden
6. Einwilligungserklärung des Mitgliedes

„Gemäß DSGVO bedarf es für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten eine eindeutige Einwilligungserklärung des Mitgliedes. Diese Zustimmung liegt bei der UOG NÖ bzw. bei den Zweigvereinen der UOG NÖ auf,

Das gilt übrigens auch für die Zusendung von Newslettern oder Spendenwerbung,

Die UOG NÖ und die Zweigvereine dürfen ihren Mitgliedern, Sponsoren und Förderern nur nach einer entsprechenden Einwilligung Informationen zum Verein zusenden.

Einwilligungserklärung kann im Mitgliedsantrag integrieren werden

oder auf jedem weiteren Formular zur Verfügung stellt werden – allerdings muss diese in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache verfasst sein, Einwilligung für Teilnehmer an Wettkämpfen und Veranstaltung bei der Anmeldung, ,Einwilligung der Eltern bei Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Fotos eines Kindes, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.(siehe Muster Beitrittserklärung)7.Inhalte auf Webseite Die UOG NÖ die Zweigvereine präsentieren sich und ihr Vereinsleben im Internet – zum Beispiel auf der Website und auf sozialen Netzwerken. Auch hier dürfen personenbezogene Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Mitglieds veröffentlicht werden, Die UOG NÖ und die ZV führen über diese Einwilligung entsprechende Dokumentation, Ausnahmen: Veröffentlichung funktionsbezogene Daten, etwa den Namen oder eine vereinsbezogene E-Mail-Adresse eines Vorstandsmitgliedes der UOG NÖ und der ZV, kann das ohne Einwilligung geschehen“.8.Für Veröffentlichung von Ergebnissen, Ranglisten aus Wettkämpfen u.s.w. ist keine Einwilligung nötig. Vorstandswahlen oder Jahreshauptversammlungen, Die UOG NÖ und die Zweigvereine dürfen ohne Einwilligungen Ergebnisse aus Wettkämpfen oder Ranglisten mit Spielernamen veröffentlichen. „Die Wettkämpfe werden öffentlich ausgetragen und der Verein hat ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ daran, relevante Ergebnisse des Vereinslebens der Außenwelt zugänglich zu machen. Jedoch dürfen ausschließlich Name, Geburtsjahr, Geschlecht, das Wettkampfergebnis, der Verein und die Mannschaft veröffentlicht werden“. Es ist darauf zu achten, dass die veröffentlichten Daten nach einem angemessenen Zeitraum wieder gelöscht werden. Denn auch Teilnehmer eines Wettkampfs haben laut DSGVO ein Recht auf „das Vergessen werden.

 

Fotos und Videos erst nach Einwilligung

Für die Veröffentlichung von Fotos und Videos aus dem Vereinsleben im Internet ist eine besondere Sensibilität an den Tag zu legen. Hier spielt auch das Kunsturhebergesetz eine Rolle.

Fotos und Videos dürfen erst nach Einwilligung der oder des Abgebildeten veröffentlicht werden,

„Eine Ausnahme gibt es für Medien, die bei öffentlichen Vorgängen wie Wettkämpfe, Ballveranstaltungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen der UOG NÖ und der Zweigvereine entstanden sind,

Sofern auf den Fotos oder Videos Menschenansammlungen und keine Einzelpersonen gezeigt werden, dürfen diese auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden“,

Vor der Veröffentlichung von Abbildungen Minderjähriger ist es unerlässlich, die Einwilligung der Eltern einzuholen.

 

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