Diese Drohnen und Drohnenabwehr braucht das Bundesheer
14. Januar 2026
Militär Aktuell sprach mit Brigadier Erich Weissenböck, Leiter der Abteilung Strukturplanung im Verteidigungsministerium, und Oberst Klaus Strutzmann, Referatsleiter Fähigkeitsmanagement Luft in der Abteilung Strukturplanung, über die wachsende Bedeutung von Drohnen, die Herausforderungen bei deren Abwehr und die langfristigen Anpassungen in der österreichischen Luftverteidigung.
In den Aufrüst- und Nachrüstplänen des Bundesheeres spielen Drohnen eine ganz zentrale Rolle.
Bgdr Weissenböck: Ja, weil Drohnen die Möglichkeiten der eigenen Truppe und des Gegners grundlegend verändert haben. Wir sehen Systeme in allen Größenklassen, vom improvisierten FPV-Quadkopter bis zur MALE-Drohne, die im Vergleich zu bemannten Systemen kostengünstig Aufgaben der Aufklärung und der Feuerunterstützung für Bodentruppen leisten. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung von am zivilen Markt erhältlichen beziehungsweise die Produktion von Systemen unter Abstützung auf zivile Komponenten zu berücksichtigen. Der Einsatz von Drohnen ermöglicht damit die Steigerung der Überlebensfähigkeit der Truppe auf dem Gefechtsfeld und die Sicherstellung der Führungsüberlegenheit.
Obst Strutzmann: Auf der anderen Seite zwingt uns der Einsatz von Drohnen durch den Gegner, entsprechende Maßnahmen zur Abwehr sicherzustellen. Die Sättigung der Flugabwehr durch einen massiven Einsatz von Luftfahrzeugen ist grundsätzlich kein neues Konzept, durch den Einsatz von Drohnen jedoch günstig und in großer Anzahl zu erreichen. Die Flugabwehr ist in die Lage zu versetzen, Drohnen aller Größen in allen Höhenbereichen durch geeignete Wirkmittel bekämpfen zu können. Darüber hinaus ist jede Truppe im Rahmen der Drohnenabwehr aller Truppen zur Abwehr von Drohnen – insbesondere im niedrigen Flughöhenbereich – zu befähigen.
Das klingt nach einem Paradigmenwechsel. Was heißt das für Konzepte und Strukturen?
Bgdr Weissenböck: Die Sicherheitslage hat sich dramatisch verändert. Das Bundesheer muss wieder verteidigungsfähig werden. Im Rahmen der Fähigkeitsentwicklung werden dabei alle Entwicklungslinien von der Organisation und Struktur, der Ausrüstung und erforderlichen Ausbildung bis hin zur Infrastruktur beurteilt. Der rasche Aufbau von Fähigkeiten steht dabei im Fokus. Die erforderlichen Planungsdokumente müssen daher zeitnah verfügbar zu sein.
Obst Strutzmann: Die Vernetzung von Systemen gewinnt dabei noch mehr an Bedeutung. Es darf nicht mehr um einzelne Insellösungen gehen, sondern um ein integriertes Gesamtsystem, das Lagebilder verdichtet und den Kommandanten in die Lage versetzt, innerhalb von Sekunden die richtige Entscheidung zu treffen.
Reicht dafür die klassische Flugabwehr, oder braucht es völlig neue Ansätze?
Obst Strutzmann: Grundsätzlich ist die klassische Flugabwehr der Aufgabenstellung gewachsen, wenn entsprechende Mittel wie Kanonen- und Lenkwaffensysteme mit unterschiedlichen Reichweiten vorhanden sind. Die Abwehr von kleinen Drohnen stellt natürlich hohe Anforderungen an die erforderlichen Sensoren zur Detektion und an die Wirkmittel zur Bekämpfung. Alle Erfahrungen aus der Ukraine (-> Aktuelle Meldungen aus dem Ukraine-Krieg) zeigen, dass es keine einzelne Lösung geben kann. Kanonen allein reichen nicht, Lenkwaffen allein ebenso wenig. Maßnahmen der elektronischen Kampfführung sind weiterhin wichtig, in der Zukunft auch Laser (-> Israel stellt weltweit ersten abwehrbereiten Laser in Dienst). Es geht darum, Wirkmittel klug zu kombinieren und sie in einer reaktionsschnellen einzigen Führungsarchitektur zusammenzuführen.
Bgdr Weissenböck: Und man darf nicht vergessen: Auch luftbewegliche Mittel werden Teil dieser Drohnenabwehr sein (-> Ukraine-Krieg: Hubschrauber als Drohnenkiller). In bestimmten Szenarien kann ein Luftfahrzeug genauso wirksam eingesetzt werden wie ein bodengebundenes System. Aber entscheidend bleibt, dass alle Komponenten ineinandergreifen.
Wie geht man dabei mit der Masse an Drohnen um, die potenziell auf einmal zum Einsatz gebracht werden kann? In der Ukraine sehen wir russische Angriffe mit rund 1.000 Drohnen auf einmal und man muss wohl kein Prophet sein, um auch Angriffe mit 1.500, 2.000 oder 3.000 Drohnen vorherzusehen.
Obst Strutzmann: Das ist richtig und eine effektive Bekämpfung ist in solchen Fällen nur möglich, indem man unterschiedliche Wirkmittel in der erforderlichen Anzahl verfügbar hat. Dabei spielen die Kosten der Abwehrmaßnahmen natürlich auch eine Rolle. Gegen eine billige Drohne sollte man keine teure Lenkwaffe verschwenden, wenn günstigere Systeme die Abwehr sicherstellen können. Man braucht daher abgestufte Mittel, die zur Bedrohung passen, und ein robustes Führungssystem, das zwischen diesen Optionen möglichst automatisch vermittelt. Tempo, Vernetzung und Priorisierung sind entscheidend.
Also ein vielschichtiges System?
Obst Strutzmann: Ja, wie zuvor schon angesprochen – anders wird es nicht gehen. In diesem vielschichtigen Ansatz wird jeder Effektor und jedes System eine ganz konkrete Aufgabe haben und wirksam abwehren wird man nur dann können, wenn man diese Effektoren und Abwehrmaßnahmen sinnvoll in Einklang bringt und aufeinander abstimmt.
Was bedeutet das alles nun für die Truppe am Boden? Wie können sich die Soldaten im Feld schützen?
Bgdr Weissenböck: Auch da braucht es den vielschichten Ansatz. Jede Kampf- und Unterstützungsformation wird künftig eigene Elemente haben müssen, die auf Drohnenabwehr spezialisiert sind. Praktisch sind das kleine mobile Teams, die über Sensorik und Wirkung verfügen und ins Führungs- und Informationssystem eingebunden sind. Gleichzeitig braucht jeder Trupp und jede Kompanie eine Form des Selbstschutzes, die es ermöglicht, Bedrohungen zumindest zu erkennen und abzuwehren.
„Es kann keine einzelne Lösung geben. Kanonen allein reichen nicht, Lenkwaffen allein ebenso wenig.“
Abwehr betrifft nicht nur das Gefechtsfeld, sondern auch die Infrastruktur.
Obst Strutzmann: Richtig. Eine Wache mit Sturmgewehr reicht heute zum Schutz der Infrastruktur nicht mehr aus. Kasernen und kritische Objekte brauchen Sensorik, Schutzmaßnahmen und Drohnendetektion. Diese Anforderungen sind bei der Planung von Liegenschaften beziehungsweise Errichtung von Infrastruktur zu berücksichtigen. Das betrifft auch Rechtsrahmen und Verfahrensweisen: Wer darf wann eingreifen, wie reagieren wir auf unklare Bedrohungslagen? All das muss rechtzeitig geregelt werden.
Wie wichtig ist die internationale Zusammenarbeit dabei?
Bgdr Weissenböck: Sehr wichtig. Wir tauschen uns in NATO-Arbeitsgruppen aus, nutzen die Möglichkeiten europäischer Projekte und arbeiten bilateral eng mit der deutschen Bundeswehr und der Schweizer Armee zusammen. Kompatibilität ist entscheidend – technisch wie organisatorisch.
Obst Strutzmann: Gemeinsame Lagebilder und abgestimmte Verfahren sind unverzichtbar. Damit wird die Abwehr von weitreichenden Waffensystemen aufgrund der notwendigen Vorwarnzeit erst ermöglicht.
Welche technologischen Trends sind für die Zukunft ausschlaggebend?
Obst Strutzmann: Neben neuen Wirkmitteln wie Laser oder fortschrittlicher Elektronik vor allem alles, was die Aufklärung und Führungsfähigkeit verbessert. Je besser das Lagebild, desto gezielter und schneller kann gewirkt werden.
Bgdr Weissenböck: Wichtig ist es dabei, neue Technologien nicht isoliert zu beurteilen, sondern im Systemverbund. Im Rahmen der Beschreibung der taktischen funktionalen Anforderungen von Systemen ist darauf zu achten, was den Soldaten wirklich entlastet und schützt. Systeme, die den Einsatz komplizierter machen, haben keine Zukunft.
Wie weit ist die angesprochene Laserabwehr bereits?
Obst Strutzmann: Tests sind zunehmend vielversprechend. Wir gehen also davon aus, dass wir hier auf Sicht eine neue Technologie mit Potenzial insbesondere zur Abwehr von Kleinstdrohnen bekommen.
Das Bundesheer verfolgt aktuell seinen Aufbauplan „Bundesheer 2032+”. Wie wird die Drohnenabwehr am Ende dieses Zeitraums aussehen?
Bgdr Weissenböck: Wir wollen bis dahin eine abgestufte Drohnenabwehr bis zur mittleren Reichweite aufbauen, die von Flugabwehrkanonen bis -lenkwaffen reicht. Ergänzt werden diese Systeme durch Mittel der elektronischen Kampfführung und Abfangdrohnen. Battle-Management-Systeme werden schon jetzt eingeführt (-> Bundesheer kauft Battle-Management-System). Bis 2032 werden Drohnenabwehrelemente in den Verbänden etabliert sein. Ziel ist eine Truppe, die Drohnenabwehr als selbstverständlichen Teil ihrer Gefechtsführung versteht.
Obst Strutzmann: Entscheidend wird sein, dass wir Drohnenabwehr von Anfang an im Rahmen der Einsatzplanung berücksichtigen – nicht als Zusatz, sondern als integralen Bestandteil. Nur so sind wir anschlussfähig in Europa und gleichzeitig in der Lage, unser Land eigenständig zu verteidigen.
FOTOS©Bubu Dujmic, Bundesheer/Trippolt
Abwehr von Drohnen
Wann und wie dürfen Drohnen in Österreich abgeschossen werden? Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat die folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen für militärische Kräfte und Mittel zur „Drohnenabwehr“ festgelegt:
Jede unerlaubte Benützung des österreichischen Luftraumes durch Luftfahrzeuge und Drohnen kann auf der Grundlage des § 26 des Militärbefugnisgesetzes (MBG) unter Einsatz geeigneter Mittel durch die militärische Luftraumüberwachung selbstständig geahndet werden, auch wenn damit keine „Gefährdung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres“ verbunden ist.
Im Falle der unerlaubten Luftraumbenützung durch Drohnen ist im Regelfall zu deren Identitätsfeststellung ein gezieltes Zum-Absturz-Bringen erforderlich, da diesbezüglich im Gegensatz zu von Menschen gesteuerten Fluggeräten keine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Dies ist durch das Militärbefugnisgesetz im Rahmen der „unmittelbaren Ausübung von Zwangsgewalt gegen Sachen“ zulässig. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (z.B. Vermeidung von Kollateralschäden) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Wahl der zur Beendigung der unerlaubten Benützung des Luftraumes einzusetzenden Mittel (elektronisch oder kinetisch) hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.
Besondere Bestimmungen: Die allenfalls erforderliche sofortige Beendigung einer unerlaubten Luftraumbenützung, etwa durch ein gezieltes Zum-Absturz-Bringen einer Drohne zur Wahrung der Lufthoheit oder der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres muss unerlässlich sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dadurch sind Bagatellfälle (zB offensichtliche Harmlosigkeit der Drohne, Ort oder Dauer der Luftraumverletzung) ausgenommen. Ein lebensgefährdender Waffengebrauch (etwa gegen einen „Drohnenführer“) ist jedenfalls nur in Situationen der Notwehr oder Nothilfe zur Verteidigung von Menschenleben zulässig.
Schnittstelle zum BMI: Eine Hilfeleistung des Bundesheeres im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) wäre als „ultima ratio“ zulässig, sofern die zuständige Sicherheitsbehörde eine konkrete Aufgabe weder mit eigenen Mitteln noch unter Heranziehung kurzfristig aufgebotener sonstiger Unterstützungen bewältigen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass durch den Drohnenflug ein strafrechtlich relevanter Tatbestand (z.B. Gefahr für Leib und Leben) zu erwarten ist. Sollte dieser Fall eintreten, gelten für die eingesetzten militärischen Kräfte ausschließlich die Rechtsvorschriften der Sicherheitsexekutive (insbesondere das Sicherheitspolizeigesetz und das Waffengebrauchsgesetz 1969). Sollte diesbezüglich unmittelbar vor dem Einschreiten keine direkte Kommunikation mit den Organen der Sicherheitspolizei mehr möglich sein, käme ein selbstständiges Einschreiten (z.B. des Militärpiloten) gem. Art.79 Abs. 5 B-VG in Betracht.